Allgemeine Information über die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ist eine sogenannte Sachversicherung. Sie bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hagel, Raub oder Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei resultierende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Unterbringungskosten (Hotelkosten) und Schutzkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern und Überspannungsschäden (bsp. Blitzschlag) oder die Abdeckung von Elementarschäden (mögliche Selbstbehalte beachten).
Üblich ist die Versicherung des Hausrats zum Wiederbeschaffungswert, d.h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Bezüglich Ihrer Grundelemente ist die Hausratversicherung eine verbundene Sachversicherung. Dies bedeutet, dass die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im Gegensatz hierzu gibt es gebündelte Versicherungen (üblich im gewerblichen Bereich und in der Industrieversicherung), nur einzelne Gefahren wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser zu versichern.
Die Geschichte der Hausratversicherung
Die Hausratversicherung wurde 1942 zum ersten mal als eigenständiger Versicherungszweig auf Grundlage des Tarifs VHB 42 angeboten. In den Jahren 1966, 1974, 1984, 1992, 1997, 2000, 2004 und 2008 erfolgten Veränderungen bzw. Überarbeitungen der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen.
Versicherte Gefahren
| Versicherte Gefahr | Unterkategorien | Erläuterung |
| Feuer |
Brand |
Der Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder
ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
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| Blitzschlag |
Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen.
Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen aufgetroffen ist.
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| Explosion |
Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen. |
| Implosion |
Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. |
| Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges |
In den Musterbedingungen gibt es keine Definition. Als Luftfahrzeuge gelten Fahrzeuge die im Luftverkehrsgesetz aufgeführt werden. |
| Leitungswasser |
Leitungswasser |
Leitungswasser ist Wasser, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist. |
| Frost- und sonstige Bruchschäden |
In den Musterbedingungen gibt es keine hinreichende Definition |
| Sturm und Hagel |
Sturm |
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit mind. 63 km/Stunde). |
| Hagel |
In den Musterbedingungen gibt es keine Definition für Hagel; Die Gefahr Hagel ist unabhängig vom Ausmaß (zum Beispiel Korngröße) ohne Eingrenzung versichert. |
| Einbruchdiebstahl |
Einbruchdiebstahl |
Einsteigen, Einbrechen oder Eindringen mithilfe von falschen Schlüsseln oder Werkzeugen in einen Raum eines Gebäudes |
| Raub |
Gewaltanwendung oder -androhung zur Ausschaltung eines Widerstands gegen die Wegnahme versicherter Sachen. Wegnahme von versicherten Sachen während der Versicherungsnehmer unverschuldeterweise nicht zu Widerstand in der Lage ist, zum Beispiel Ohnmacht oder Herzinfarkt |
| Vandalismus |
Vandalismus |
Vandalismus liegt vor, wenn der Täter in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt |
Einzelne Gesellschaften bieten ihren Kunden Erweiterungen der Versicherten Gefahren an, beispielsweise für Schäden durch Innere Unruhen oder Fahrzeuganprall.
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