Allgemeine Informationen über die Private Haftpflichtversicherung
Die allgemein bekannte Privathaftpflichtversicherung ist eine Art der Haftpflichtversicherung. Sie sichert den privaten Nehmer der Versicherung und seine Familie einschließlich eventueller beschäftigter Personen (Hausangestellte wie Reinigungskräfte, Köche usw.) (letztere soweit für den Haushalt tätig) vor Forderungen Dritter im Rahmen der klar vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungssummen für den Einzelnen auf der Hand.
Die Privathaftpflichtversicherung ist keine Pflicht- sondern eine freiwillige Versicherung im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines entstandenen Schadens nach § 823 BGB ab.
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