Rechtsschutzversicherung - Deutsche Versicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privat-rechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Aufwendungen (Prämienzahlung) des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen.
Die speziellen Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien eines Vertrages bei einer Rechtsschutzversicherung bestimmen sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und deren vertraglichen Vereinbarungen, die regelmäßig in Form von AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) abgeschlossen werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte mit den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) letztmals im Jahr 2010 aktualisierte unverbindliche Musterbedingungen, die in der Ausübung einen häufigen Gebrauch finden. Für bestimmte Rechtsschutzversicherungsleistungen werden neben Allgemeinen vielfach auch spezielle Bedingungen vereinbart.
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